Rechnung ohne Mehrwertsteuer: In welchen Fällen ist dies möglich?
Rechnung ohne Mehrwertsteuer: In welchen Fällen ist dies möglich?
Eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer – gibt es so etwas überhaupt? Die Antwort auf diese Frage lautet eindeutig: Ja! Das Umsatzsteuergesetz (UStG) erlaubt tatsächlich einigen Unternehmern, ihren Kunden Rechnungen ohne Mehrwertsteuer auszustellen. Die Kunden erhalten eine Rechnung zum Nettopreis, was sich positiv auf den Verkauf auswirken kann. Möchten Sie wissen, ob Sie zu den Berechtigten gehören, Rechnungen ohne Mehrwertsteuer auszustellen? In diesem Artikel finden Sie mit Sicherheit, wonach Sie suchen!
Was ist eigentlich die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer, kurz VAT (Value Added Tax), ist eine Steuer, die der Käufer eines Produkts oder einer Dienstleistung zahlen muss. Im Rahmen dieser Steuer besteuert der Staat den Mehrwert, der auf verschiedenen Verarbeitungsstufen von Rohstoffen bis zum Endprodukt entsteht. Aus diesem Grund werden die einzelnen Produktionsstufen auch als Wertschöpfungskette bezeichnet. Die Mehrwertsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den Staat. Diese Steuer gehört zu den verschiedenen Arten von Steuern.
- Sie ist eine Verbrauchssteuer, da sie von Verbrauchern für Einkäufe in Geschäftstransaktionen gezahlt wird.
- Sie ist eine Gemeinschaftssteuer, da die Einnahmen gemeinsam an die Bundesregierung, die einzelnen Bundesländer und Gemeinden fließen.
- Sie ist eine indirekte Steuer, da die Verkäufer die Steuer erheben und anschließend an das Finanzamt weitergeben.
Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz?
Wenn Sie sich einige Rechnungen mit Mehrwertsteuer ansehen, werden Sie feststellen, dass auf verschiedenen Rechnungen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze anfallen können. Dies liegt daran, dass in Deutschland zwei Mehrwertsteuersätze gelten:
- 19 % Mehrwertsteuer für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- 7 % Mehrwertsteuer für Lebensmittel, Tiere, Bücher und Kunstwerke.

MwST ob Steuer auf den Verkauf – gibt es einen Unterschied?
Verbraucher sehen die Umsatzsteuer auf Rechnungen und Quittungen. Der Steuersatz wird auf den Quittungen als obligatorische Information angegeben. Auch der Steuerbetrag wird angegeben. Der Bruttopreis des Produkts wird auf der Grundlage des Nettopreises zuzüglich Umsatzsteuer berechnet.
Unternehmen und Steuerrecht beziehen sich auf die Umsatzsteuer als Steuer auf den Verkauf, da sie zum Nettoverkaufspreis hinzugefügt wird. Wenn ein Unternehmen selbst Waren kauft, wird die bei einem Kauf gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer bezeichnet. Das Unternehmen kann die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abziehen, die es dem Finanzamt zahlen muss. Wenn der Verkäufer nicht verpflichtet ist, Umsatzsteuer zu zahlen.
Ist die Umsatzsteuerpflicht obligatorisch?
Nein, die Umsatzsteuer ist in zwei Fällen nicht obligatorisch.
- Wenn es sich um eine von der Umsatzsteuer befreite Dienstleistung gemäß § 4 UStG handelt.
- Wenn das verkaufende Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist.
Das Umsatzsteuergesetz sieht bestimmte Dienstleistungen vor, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Dazu gehören:
- medizinische Dienstleistungen,
- Kreditvermittlung und andere Finanzdienstleistungen,
- Export und Transportdienstleistungen,
- künstlerische Darbietungen,
- Lottogewinne,
- Bildungsangebote.
Selbst wenn Sie andere Produkte oder Dienstleistungen kaufen, können Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer erhalten. In diesem Fall handelt es sich bei dem verkaufenden Unternehmen um ein Unternehmen, das von der sogenannten Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG profitiert.
Bestimmungen für Kleinunternehmen
- 19 UStG gilt für Kleinunternehmer. Sie müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen zu können. Diese sind:
- Im Gründungsjahr oder im vorherigen Geschäftsjahr darf der Umsatz 22.000,00 EUR nicht überschreiten,
- Im darauffolgenden Geschäftsjahr darf der Umsatz 50.000,00 EUR nicht überschreiten.
Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, damit das Unternehmen für die Regelung für Kleinunternehmen in Frage kommt. Der Antrag wird über einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gestellt, den Kleinunternehmer an das Finanzamt senden müssen. Sobald der Umsatz in einem der beiden Geschäftsjahre höher ist, muss das Unternehmen ab dem nächsten Geschäftsjahr die Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt entrichten.
Hinweis: Das Finanzamt in Deutschland informiert nicht über das Überschreiten der Umsatzgrenzen. Sie müssen selbst den Umsatz im Auge behalten und aktiv die Regelung für Kleinunternehmen beenden!
Welche Vorteile hat eine Rechnung ohne Umsatzsteuer?
Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer hat mehrere Vorteile für die Aussteller.
- Der Verkauf erfolgt zu einem niedrigeren Nettopreis, was zu einem Wettbewerbsvorteil und höheren Verkäufen führen kann.
- Kleinunternehmer müssen keine Fristen für die Rückzahlung der Vorsteuer an das Finanzamt einhalten.
- Es entfällt der Aufwand für die Verrechnung der abziehbaren Vorsteuer.
Übrigens: Einige Kleinunternehmer entscheiden sich freiwillig gegen die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung. Dies ist insbesondere bei großen Investitionen sinnvoll, wenn das Kleinunternehmen die Umsatzsteuer auf Einkäufe zahlen muss. Um die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen zu können, kann das Verfahren der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nicht genutzt werden.
Wenn du ein Kleinunternehmen bist und die Regelungen für Kleinunternehmen nicht anwendest, indem du die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen berücksichtigst, profitierst du dennoch von folgenden Vorteilen:
- Du kannst die abziehbare Vorsteuer von der Umsatzsteuerbelastung abziehen.
- Die Umsatzsteuer auf Betriebskosten und andere Ausgaben kann ebenfalls als abziehbare Vorsteuer geltend gemacht werden.
Reverse-Charge-Verfahren
Im Falle eines Verkaufs mit Umsatzsteuer muss das verkaufende Unternehmen die Steuer erheben und sie im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abführen. Das Umsatzsteuergesetz sieht jedoch eine Ausnahme von diesem Verfahren gemäß § 13b vor: das Reverse-Charge-Verfahren. Dies ist eine spezielle Regelung, auch bekannt als Vorsteuerabzugsverfahren oder Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Das Reverse-Charge-Verfahren kann auch von Unternehmen angewendet werden, die nicht die Regelungen für Kleinunternehmen nutzen und daher Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen.
Wenn zwei Unternehmen Geschäfte miteinander betreiben und ihren Sitz in verschiedenen Ländern haben, erleichtert das Reverse-Charge-Verfahren den Verkauf. Das deutsche verkaufende Unternehmen stellt eine Rechnung zum Nettopreis aus. Die Empfänger der Dienstleistungen im Ausland zahlen die Umsatzsteuer an das Finanzamt in ihrem Land. Dies erspart dem ausländischen gewerblichen Empfänger die Notwendigkeit, die Steuer an das deutsche Finanzamt zu melden und abzuführen. Deutsche Unternehmer müssen die Umsatzsteuer ebenfalls nicht an das Finanzamt melden. Dennoch können Empfänger der Dienstleistungen im Ausland die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Rechnungen ohne Umsatzsteuer für Freelancer
Für einige Berufsgruppen, die als Freelancer arbeiten, besteht eine dauerhafte Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht. Freelancer, die Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen können, sind unter anderem:
- Ärzte und Zahnärzte,
- Hebammen,
- Nichtärztliche Praktiker,
- Physiotherapeuten,
- Versicherungsmakler,
- Freiwillige in der Pflege oder Jugendarbeit,
- Von der Umsatzsteuer befreite Institutionen.
Gemäß § 4 UStG werden zahlreiche Einrichtungen aufgeführt, die ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit sind. Auf dieser Grundlage können viele Häuser, Dienstleister, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen, um die Dienstleistungen für Kunden oder Gäste nicht zu teuer zu machen.
Hier ist eine Liste einiger von der Umsatzsteuer befreiter Einrichtungen:
- Rehabilitationszentren.
- Geburtshäuser.
- Hospize.
- Pflegeheime.
- Krankenpflegedienste.
- Theater.
- Chöre.
- Museen.
- Botanische und zoologische Gärten sowie Tierparks. Archive und öffentliche Bibliotheken.
Worauf sollte man achten, wenn man eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellt?
Als Kleinunternehmer, der eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellt, musst du sicherstellen, dass du die richtigen Informationen für deine Kunden auf der Rechnung angibst. Aber keine Sorge: Ein einfacher Satz auf der Rechnung reicht aus, der zum Beispiel wie folgt lauten kann:
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die Rechnung wird gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz ohne Ausweis der Umsatzsteuer ausgestellt. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
Übrigens: Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 ist diese Information ein Pflichtbestandteil der Rechnung! Es sollte also nicht vernachlässigt werden.
Weitere Gründe, warum es als Kleinunternehmer sinnvoll ist, die erforderlichen Informationen auf der Rechnung ohne Umsatzsteuer anzugeben: Wenn du das Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung auf der Rechnung vergisst, wird der Empfänger oft Fragen haben und die Zahlung verzögert sich. Außerdem hinterlässt es einen unprofessionellen Eindruck bei Geschäftspartnern, was weitere Bestellungen verhindern kann.